Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Nicht unbedingt. Meine Praxis ist sowohl eine Bestellpraxis als auch eine Akutpraxis. Notfälle kommen grundsätzlich sofort dran. Für längerdauernde Untersuchungen und Behandlungen ist es besser, einen Termin zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Aber auch ohne Termin werden Sie – wenn Sie während unserer Sprechzeiten kommen – so rasch es geht, behandelt. Terminvereinbarung ist über unser Praxistelefon 06395 / 92 18 0 möglich.

Änderung wegen Coronavirus: Um unsere Patienten zu schützen, ist derzeit ist der Zugang zur Praxis nur nach telefonischer Voranmeldung und Terminvergabe möglich. Praxistelefon: 06395/92180

Werden Hausbesuche durchgeführt?

Für mich als Hausarzt sind Hausbesuche selbstverständlich, sofern sie aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Normalerweise mache ich meine Hausbesuche in der Zeit zwischen 12 und 16 Uhr, seltener auch abends. In dringenden Fällen besuche ich auch aus der Sprechstunde heraus. Hausbesuche werden auch von unseren Arzthelferinnen und Krankenschwestern (für Blutentnahmen und Wundbehandlungen) durchgeführt. Falls Sie einen Hausbesuch benötigen, rufen Sie unser Praxistelefon 06395 / 92 18 0 an.

Einschränkung wegen Coronavirus: Wegen fehlender Schutzkleidung sind derzeit keine Hausbesuche bei Patienten mit Erkältungsbeschwerden oder Coronavirusinfektion möglich.

Und nachts?

Die ärztliche Versorgung ist rund um die Uhr gesichert. Näheres erfahren Sie auf der Seite Notfall.

Ist die Praxis für alle Kassen zugelassen?

Selbstverständlich. Wir behandeln sowohl Kassenpatienten als auch Privatpatienten.

Ich habe einen anderen Hausarzt oder war in diesem Quartal schon bei einem anderen Arzt. Brauche ich eine Überweisung?

Seit der Abschaffung der Praxisgebühr ist es nicht mehr erforderlich, daß ein gültiger Überweisungsschein vorgelegt wird. Eine Ausnahme gibt es für Patienten, die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen: Hier ist ein Überweisungsschein zwingend erforderlich (außer bei Notfallbehandlungen).

Brauche ich eine Überweisung zum Facharzt?

Durch die Abschaffung der Praxisgebühr ist es zwar nicht mehr unbedingt erforderlich, einen Überweisungsschein vorzulegen (Ausnahme: Röntgenärzte). Aber es ist unbedingt empfehlenswert, einen Überweisungschein in unserer Praxis zu verlangen. Denn nur mit einem Überweisungsschein bekommen wir auch einen Bericht vom Facharzt.

Eine Ausnahme gibt es für Patienten, die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen: Hier ist ein Überweisungsschein zwingend erforderlich (außer bei Notfallbehandlungen).